Finanzielle Förderungen-Kosten-Verordnung-Krankenkasse

Verordnung

Für Ergotherapie wird eine ärztliche Verordnung vor dem zweiten Termin benötigt, welche sie von ihrem praktischen Arzt oder Kinderarzt erhalten.

10x Ergotherapie á 60 min + Diagnose

Die Verordnung bitte vor unserem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse schicken
(Bewilligungspflicht bis auf Widerruf  für ÖGK und BVAEB ausgesetzt!):

• persönlich beim Schalter vorbeischauen
• per Post
• oder auf der Homepage


Finanzielle Unterstützung

Für Familien mit nicht so hohem Einkommen kann eine finanzielle Unterstützung bei Licht ins Dunkel beantragt werden. Bitte um Kontaktaufnahme für einen Kostenvoranschlag. Nähere Informationen finden Sie unter

LICHT INS DUNKEL

 

 


 Kosten für eine  Therapieeinheit 

   130 Euro

Institutionelle Kostenträger 140 Euro

Krankenkasse
Rückerstattung
KFA
57,25 €
SVA
68 €
BVA
68,25 €
ÖGK
59,10 €

 


Hier gemachte Angaben erfolgen ohne Gewähr

Bitte unbedingt rutschfeste Socken mitbringen!
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