Kosten-Verordnung-Krankenkasse-Ergotherapie

Verordnung

Für Ergotherapie wird eine ärztliche Verordnung vor dem zweiten Termin benötigt, welche sie von ihrem praktischen Arzt oder Kinderarzt erhalten.

10x Ergotherapie á 60 min + Diagnose

Die Verordnung bitte vor unserem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse schicken
(Bewilligungspflicht bis auf Widerruf  für ÖGK und BVAEB während der Covid-19 Pandemie ausgesetzt!):

• persönlich beim Schalter vorbeischauen
• per Post
• oder auf der Homepage


Rückerstattung  Ergotherapie Krankenkasse

Was zahlt Ihre Kassa ?
•ÖGK  –  55,45 Euro
• SVA – € 64,40
• KFA – € 51,41 nicht aktuell
• BVAEB – € 54,60 nicht aktuell
• BKK (Wiener Linien) – € 29,00 nicht aktuell

Angaben sind aus der Verbandszeitschrift für Ergotherapie September 2023 und sind ohne Gewähr

Da ich Wahl-Ergotherapeut bin, wird von ihrer Kassa nur ein Teilbetrag refundiert.
Rechnungen auf SVS-Online einreichen
(Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich).


 Kosten für eine  Therapieeinheit sind aktuell   110 Euro.

 


Hier gemachte Angaben erfolgen ohne Gewähr, da es im Bewilligungsablauf und beim übernommenen Kostenanteil jederzeit zu Änderungen kommen kann und diese nicht an mich weitergeleitet werden.

Bitte unbedingt rutschfeste Socken mitbringen!
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