Kosten-Verordnung-Krankenkasse-Ergotherapie

Verordnung

Für Ergotherapie wird eine ärztliche Verordnung vor dem zweiten Termin benötigt, welche sie von ihrem praktischen Arzt oder Kinderarzt erhalten.

10x Ergotherapie á 60 min + Diagnose

Die Verordnung bitte vor unserem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse schicken
(Bewilligungspflicht bis auf Widerruf  für ÖGK und BVAEB ausgesetzt!):

• persönlich beim Schalter vorbeischauen
• per Post
• oder auf der Homepage


Da ich Wahl-Ergotherapeut bin, wird von ihrer Kassa nur ein Teilbetrag refundiert.
Rechnungen auf SVS-Online einreichen
(Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich).


 

 

 Kosten für eine  Therapieeinheit sind aktuell   120 Euro.

 


Hier gemachte Angaben erfolgen ohne Gewähr

Bitte unbedingt rutschfeste Socken mitbringen!
Klicken Sie hier um zu bestellen.