Verordnung
Für Ergotherapie wird eine ärztliche Verordnung vor dem zweiten Termin benötigt, welche sie von ihrem praktischen Arzt oder Kinderarzt erhalten.
10x Ergotherapie á 60 min.
Diagnose Beispiele:
F-82.- Umschriebene Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen
F-82.0 Entwicklungsstörung der Grobmotorik
F-82.1 Entwicklungsstörung Fein- und Grafomotorik
F-90.- Hyperkinetische Störungen (ADHS)
F-84.- Tiefgreifende Entwicklungsstörung wie frühkindlicher Autismus
Sensorische Wahrnehmungsstörung
Q90.- Down-Syndrom Trisomie 21
Die Verordnung bitte vor unserem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse schicken
(Bewilligungspflicht bis auf Widerruf für ÖGK und BVAEB während der Covid-19 Pandemie ausgesetzt!):
• persönlich beim Schalter vorbeischauen
• per Post
• oder auf der Homepage: Bewilligung auf SVS-Online hochladen
Rückerstattung Ergotherapie Krankenkasse
Was zahlt Ihre Kassa ?
•ÖGK WGKK – 48 Euro Weitere Informationen
• KFA – € 51,41
• BVAEB – € 62,09
• SVA – € 58,98
• BKK (Wiener Linien) – € 29,00
Da ich Wahl-Ergotherapeut bin, wird von ihrer Kassa nur ein Teilbetrag refundiert.
Rechnungen auf SVS-Online einreichen
(Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich).
Für eine Therapieeinheit werden 90 Euro verrechnet.
Für Sonntag werden 30 Euro zusätzlich verrechnet
Hier gemachte Angaben erfolgen ohne Gewähr, da es im Bewilligungsablauf und beim übernommenen Kostenanteil jederzeit zu Änderungen kommen kann und diese nicht an mich weitergeleitet werden.
Bitte unbedingt rutschfeste Socken mitbringen!
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