Finanzielle Förderungen-Kosten-Verordnung-Krankenkasse

🧾 Verordnung

Für die Ergotherapie wird spätestens vor dem zweiten Termin eine ärztliche Verordnung benötigt.
Diese erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt.

Verordnung:
10 Einheiten Ergotherapie à 60 Minuten + Diagnose

👉 Bitte senden Sie die Verordnung vor dem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse.

Einreichungsmöglichkeiten:

  • Persönlich am Schalter
  • Per Post
  • Online über die Website Ihrer Krankenkasse

Hinweis: Die Bewilligungspflicht ist derzeit bis auf Widerruf für ÖGK und BVAEB ausgesetzt.


💶 Finanzielle Unterstützung

Für Familien mit geringerem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Mögliche Förderstellen:

  • LICHT INS DUNKEL
  • Volkshilfe
  • CAPE 10

👉 Für einen Kostenvoranschlag bitten wir um direkte Kontaktaufnahme.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den jeweiligen Organisationen.


💸 Kosten

Therapieeinheit

09:00 – 13:00 Uhr -135 € pro Einheit

14:00-18:00 Uhr- 150 Euro

Samstag(14tägige Termine)- 200 Euro 

Institutionelle Kostenträger

145/155 € pro Einheit


🧾 Rückerstattung durch Krankenkassen (Stand 2024)

Krankenkasse Rückerstattung
KFA 57,25 €
SVA 68,00 €
BVA 68,25 €
ÖGK 59,10 €

Alle Angaben ohne Gewähr.


🧦 Wichtiger Hinweis

Bitte bringen Sie rutschfeste Socken zur Therapie mit.

👉 Hier können Sie passende Socken bestellen