Kosten-Verordnung-Krankenkasse-Ergotherapie

Verordnung

Für Ergotherapie wird eine ärztliche Verordnung vor dem zweiten Termin benötigt, welche sie von ihrem praktischen Arzt oder Kinderarzt erhalten.

10x Ergotherapie á 60 min + Diagnose

Die Verordnung bitte vor unserem zweiten Termin an Ihre Krankenkasse schicken
(Bewilligungspflicht bis auf Widerruf  für ÖGK und BVAEB während der Covid-19 Pandemie ausgesetzt!):

• persönlich beim Schalter vorbeischauen
• per Post
• oder auf der Homepage


Rückerstattung  Ergotherapie Krankenkasse

Was zahlt Ihre Kassa ?
•ÖGK WGKK  –  48 Euro Weitere Informationen
• KFA – € 51,41
• BVAEB – € 62,09
• SVA – € 64
• BKK (Wiener Linien) – € 29,00

Da ich Wahl-Ergotherapeut bin, wird von ihrer Kassa nur ein Teilbetrag refundiert.
Rechnungen auf SVS-Online einreichen
(Handysignatur oder Bürgerkarte erforderlich).


 

Ab 1. Jänner 2023 werden für eine Therapieeinheit  100 Euro verrechnet.

 


Hier gemachte Angaben erfolgen ohne Gewähr, da es im Bewilligungsablauf und beim übernommenen Kostenanteil jederzeit zu Änderungen kommen kann und diese nicht an mich weitergeleitet werden.

Bitte unbedingt rutschfeste Socken mitbringen!
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